NIV Art.15 Anschlussbewilligung
Die NIV 15 Anschlussbewilligung nach Art. 15 der Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV) berechtigt zum Anschliessen und Auswechseln von fest angeschlossenen elektrischen Erzeugnissen.Im Zusammenhang mit dieser Anschlussbewilligung bieten wir drei verschiedene Kurse an:
- NIV Art.15 Anschlussbewilligung, die Grundausbildung
- NIV Art.15 Refresher, für Anschlussbewilligungsinhaber mit Prüfung nach dem 31.12.2010
- NIV Art.15 Erneuerungskurs, für Anschlussbewilligungsinhaber mit Prüfung vor dem 31.12.2010
